Für Versicherungsmakler ist es ein gefundenes Fressen: Der Kunde legt ihm seine Versicherungsverträge vor, die er vor vielen Jahren abgeschlossen hat und die seitdem unverändert sind. Die Beiträge sind im Laufe der Zeit durch die üblichen Anpassungsmechanismen in die Höhe geschossen und die Versicherungsbedingungen hoffnungslos veraltet.
Mit anderen Worten: Es ist nun ein Leichtes, dem Kunden ein sehr viel besseres Produkt zu deutlich günstigeren Konditionen anbieten zu können.
Auch wir als Anbieter von Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen kennen diese Situation nur zu gut. Regelmäßig werden uns Versicherungsbedingungen vorgelegt, die nicht mehr auf der Höhe der Zeit sind und bei denen allenfalls aufgrund von neu hinzugekommenen Pflichtdeckungen zwischenzeitlich ein Nachtrag erstellt wurde. Auch die Prämien von solchen Verträgen sind in der Regel längst nicht mehr marktkonform.
Werfen Sie einen Blick in die Risikobeschreibung und Besondere Bedingungen (BBR)
Während die AVB zunächst sämtliche unternehmerischen Tätigkeiten ausschließen und lediglich die Rahmenbedingungen definieren, wird die zu versichernde Tätigkeit in den BBR näher beschrieben (Risikobeschreibung). Darüber hinaus beinhaltet dieses Dokument für gewöhnlich zusätzliche Einschlüsse, Ausschlüsse und Abweichungen von den AVB (Besondere Bedingungen).
Die Besonderen Bedingungen definieren also den Versicherungsschutz, der über die gesetzlichen Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gemäß VersVermV hinausgeht!
Zusätzlich gibt es auch noch die Besonderen Bedingungen bei manchen Anbietern. Darin enthalten sind dann die Besonderheiten eines bestimmten Deckungskonzepts.
Wann wurden Ihre Versicherungsbedingungen zuletzt aktualisiert?
Versicherungsverträge, die zum Zeitpunkt der Einführung der Pflichtdeckung (oder vorher) abgeschlossen wurden und bis heute unverändert sind, halten einem Vergleich mit modernen VSH-Konzepten in keinster Weise stand.
Oftmals bestehen die BBR nur aus Klarstellungen, die ohnehin durch die VersVermV geregelt sind (zum Beispiel unbegrenzte Nachhaftung, Geltungsbereich etc.), weitere Ausschlüsse (zum Beispiel Schadenbearbeitung außerhalb des betreuten Bestands) und einem von den AVB abweichenden Selbstbehalt pro Schadensfall.
Der Markt hat sich in den letzten Jahren stark verändert und wird dies auch weiterhin tun. Aus Nebenberufsvertretern sind Tippgeber geworden, neue Tätigkeitsfelder wie Generationenberater und Ruhestandsplaner sind entstanden, die Mediation wurde im Versicherungsbereich verankert und der § 34 GewO wurde regelmäßig erweitert.
Neue Risiken durch Gesetze (zum Beispiel DSGVO oder auch AGG) und moderne Technik (zum Beispiel unlauterer Wettbewerb aufgrund von Online-Aktivitäten) sind entstanden.
Insbesondere eine Berufshaftpflichtversicherung muss sich dem sich verändernden Berufsfeld seiner Kunden anpassen.
Darüber hinaus bieten zusätzliche Erweiterungen moderner Konzepte eine größere Sicherheit für den Versicherungsmakler: Eine Update- oder Innovationsgarantie beispielsweise bietet die Sicherheit, dass Bestandskunden automatisch von zukünftigen Produktverbesserungen profitieren.
Die Versehensklausel bietet Schutz bei unrichtigen Anzeigen des Versicherungsnehmers zum Vertrag, ein Verzicht auf die Ausübung des Sonderkündigungsrechts durch den Versicherer sorgt für Beruhigung im Schadenfall etc.
Es lohnt sich im eigenen Interesse, die BBR aus der Schublade zu holen und einen Vergleich anzustellen oder die Vertragsunterlagen an die Experten der CGPA Europe Underwriting GmbH zu senden.
Themen:
LESEN SIE AUCH
CGPA Europe erweitert Angebotsvielfalt mit der CGPA Vertreterdeckung
Der VSH-Spezialist CGPA Europe erweitert die Angebotspalette um eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für gebundene Versicherungsvertreter gemäß § 34d Abs. 7 GewO. Wie schon bei der Absicherung für Versicherungsmakler setzt der Versicherer auf Nettoprämien, weit über dem Marktstandard liegende Bedingungsverbesserungen sowie einen sehr leicht zu bedienenden Online-Rechner für den Versicherungsantrag.
AfW aktualisiert VSH-Checkliste
2021 hat der AfW erstmals eine Checkliste zur Überprüfung des eigenen VSH-Schutzes vorgestellt und jetzt mit der Hans John Versicherungsmakler GmbH aktualisiert. Die Checkliste Version 2.4 berücksichtigt zusätzlich ausgeübte Tätigkeitsfelder, die als versicherte Risiken in den Versicherungsvertrag eingeschlossen werden sollten. Zudem wurde die vermehrt in den Bedingungswerken vorzufindende zusätzliche Versicherungssumme im Ruhestand, das sogenannte retirement cover ergänzt.
Transportversicherung: Das sind die Favoriten der VEMA-Makler
In ihrer jüngsten Qualitätsumfrage befragte VEMA ihre Vertriebspartner nach deren favorisierten Anbietern in den Bereichen Werkverkehr, Warentransport und Frachtführerhaftung. Wo stimmen Qualität, Preis und die Leistungsbearbeitung? Wo wurden gute Erfahrungen gemacht?
degenia schließt 2023 mit guter Bilanz ab
Die degenia Versicherungsdienst AG aus Bad Kreuznach hat das Geschäftsjahr 2023 mit einer Steigerung der Umsatzerlöse um 12 Prozent erfolgreich abgeschlossen. Auch das erste Quartal 2024 verlief erfolgreich.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Lebensversicherung: ZZR-Rückflüsse bringen Spielraum
Zinsanstieg, ZZR-Rückflüsse und demografischer Wandel verändern das Geschäftsmodell der Lebensversicherer grundlegend. Die Branche steht finanziell stabil da – doch das Neugeschäft bleibt unter Druck.
Wiederanlage im Bestand: Versicherer verschenken Milliardenpotenzial
In Zeiten stagnierender Neugeschäftszahlen und hoher Leistungsabfüsse rückt der Versicherungsbestand zunehmend in den Fokus strategischer Überlegungen. Das gilt insbesondere für die Lebensversicherung: Dort schlummern ungenutzte Chancen, die Erträge stabilisieren und die Kundenbindung stärken könnten – wenn Versicherer systematisch auf Wiederanlage setzen würden. Der Text erschien zuerst im expertenReport 05/2025.
#GKVTag – Pflegeversicherung unter Reformdruck: Stabilität durch Solidarität
Drei Jahrzehnte Pflegeversicherung – eine sozialpolitische Erfolgsgeschichte mit strukturellen Rissen. Seit ihrer Einführung garantiert sie die Absicherung pflegebedürftiger Menschen und setzt dabei auf das Zusammenspiel von Solidarität und Eigenverantwortung. Doch mit wachsender Zahl Anspruchsberechtigter, einem Ausgabenvolumen von inzwischen 65 Milliarden Euro und einem Beitragssatz von 3,6 Prozent (zuzüglich Kinderlosenzuschlag) gerät das System an seine finanziellen Grenzen.
„Fünf Tierseuchen gleichzeitig – Tierhalter geraten weiter unter Druck“
Mit einem neuen Höchstwert von 96 Millionen Euro Schadenaufwand blickt die Vereinigte Tierversicherung (VTV) auf das bislang teuerste Jahr ihrer Geschichte zurück. Der Großteil der Schäden entstand durch Tierseuchen – allen voran durch die Blauzungenkrankheit, die allein 30 Millionen Euro kostete. Diese betraf 2024 vor allem Wiederkäuer-Bestände in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hessen. Die VTV ist Marktführer in der landwirtschaftlichen Tierversicherung und Teil der R+V Gruppe.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.