Versicherer fordern, dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort eine Straftat bleiben sollte und lehnen eine Entkriminalisierung von Unfallflucht bei bloßen Sachschäden ab. Die Unfallmeldung könnte aber deutlich bürgerfreundlicher gestaltet werden.
Der Zusammenstoß von vermutlich 80 Fahrzeugen am 27. Oktober 2023 auf der A81 bei Heilbronn wurde von den Kfz-Versicherern als ‚Massenunfall‘ eingestuft. Damit greift das für solche Fälle vereinfachte Verfahren zur Schadenregulierung.
Das Bundesjustizministerium will Unfallflucht in Fällen von bloßen Sachschäden künftig nicht mehr als Straftat zu ahnden. Die Möglichkeiten zur Ermittlung der Unfallursache dürfen dabei jedoch nicht eingeschränkt werden, mahnen die Versicherer.
Nach erfolgtem Gutachten darf das Unfallopfer sofort die Reparatur für sein Fahrzeug beauftragen. Die Versicherung muss dann sämtliche Kosten übernehmen, urteilte das Amtsgericht Forchheim.
Die Versicherer R+V und KRAVAG unterstützen jetzt auch die bundesweite Verkehrssicherheitskampagne „BE SMART! Hände ans Steuer – Augen auf die Straße“, die vom Automobilclub Mobil in Deutschland e.V. und TÜV SÜD ins Leben gerufen wurde.