Die Mehrheit der Versicherungskunden haben nach wie vor eine kritische Haltung gegenüber Versicherungen. Nutzungsbasierte Tarifmodelle sowie individuelle Versicherungspakete bieten für Versicherer aber großes Potenzial für mehr Kundennähe und Wachstum.
Laut eines Urteils des OLG Karlsruhe gelten die Hinweispflichten eines Unfallversicherers im Versicherungsfall nicht unbedingt gegenüber der versicherten Person, sondern nur gegenüber des Versicherungsnehmers.