Bei der Evaluation von Reiserücktrittsversicherungen legt Stiftung Warentest das Augenmerk auf Kombitarife, die den Reiserücktritt und den Reiseabbruch abdecken. Und darüber hinaus eine klare Empfehlung für Tarife ohne Selbstbeteiligung geben.
Das Oberlandesgericht München hatte zu entscheiden, welche Anforderungen ein Versicherer bezüglich der Darlegung der von ihm behaupteten Provisionsrückforderung gegen den Versicherungsvertreter zu erfüllen hat.