Nach gesetzlicher Regelung werden Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Dies soll sich nun durch eine Anordnung der Bundesagentur für Arbeit vorübergehend geändert haben. Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm dazu.
Die gesetzliche Unfallversicherung tritt nicht nur für Unfälle ein, die während der Arbeit geschehen, sondern auch, wenn sich der Unfall auf dem Weg dorthin ereignet. Doch es gibt auch Fälle, in denen sie nicht einstehen muss …