Auch wenn ein Wechsel aus der PKV zurück in die GKV nur nach wenigen gesetzlichen Voraussetzungen gelingen kann, ist es dennoch prinzipiell möglich. Die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte skizziert einige erfolgsversprechende Konstellationen.
Als Teil des „Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetzes“ hat der Bundesrat sogenannte Solidargemeinschaften, wie zum Beispiel die Samarita, als Alternative zu gesetzlicher oder privater Krankenversicherung offiziell anerkannt.
Nachdem im Jahr 2007 im Zuge der allgemeinen Versicherungspflicht rechtliche Unsicherheit eingetreten war, hat der Bundestag nun eine klare rechtliche Grundlage für Solidargemeinschaften geschaffen. Die Zustimmung des Bundesrats ist noch ausstehend.