Wechsel von der PKV in die GKV: Alle sagen, das geht nicht. Oder doch?

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Privat krankenversichert zu sein, hat nicht immer nur Vorteile. Auch wenn in vielen Fällen der Leistungsumfang in der privaten Krankenversicherung (PKV) immer noch besser ist als der in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sind vor allem die im Alter steigenden Beiträge eine Last, die einige Versicherungsnehmer nur schwer tragen können. Deshalb stellt sich die Frage, ob und in welchen Fällen eine Rückkehr in die GKV noch möglich ist?

Ein Beitrag von Stephan Michaelis, Rechtsanwalt Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte

Stephan Michaelis, Rechtsanwalt, Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte © Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Stephan Michaelis V.i.S.d.P.

Nach meiner persönlichen Einschätzung hat sich in Deutschland die Meinung in der Bevölkerung gebildet, dass ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung nicht möglich ist. Diese Auffassung ist jedoch nicht richtig. Richtig ist es hingegen, dass es nur nach wenigen gesetzlichen Voraussetzungen möglich ist, eine solche „Rückkehr“ in die gesetzliche Krankenversicherung durchzuführen.

Bestimmt sind auch Sie schon auf die Frage angesprochen worden, wie man denn den hohen Versicherungsbeiträgen der privaten Krankenversicherung im Alter entkommen könnte? Neben einer eventuellen PKV-Tarifoptimierung gibt dieser kleine Artikel Ihnen zumindest eine erste grobe Orientierung, wann es sich für einen Kunden lohnt, sich mit den komplizierten Rechtsfragen näher auseinanderzusetzen.

Im Folgenden werden von unserer Kollegin Frau Rechtsanwältin Kolß einige Konstellationen skizziert, in denen ein Wechsel gelingen kann. Es ist jedoch zu bedenken, dass jeweils nur die Standardfälle beschrieben werden. Am Ende kommt es immer auf die Besonderheiten im spezifischen Einzelfall an, so dass eine Beratung durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei dringend anzuraten ist.

Wechsel ab 55 Jahren

Versicherte ab 55 Jahren haben kaum noch Chancen, von der PKV zurück in die GKV zu wechseln. Das hat der Gesetzgeber so geregelt, weil er verhindern wollte, dass Personen erst von günstigen Tarifen und dem besseren Leistungsumfang der PKV profitieren, um dann zu Lasten der Solidargemeinschaft in die GKV zurückzuwechseln, wenn im Alter die Beiträge in der PKV steigen.

Der Wechsel für Personen über 55 Jahren ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich: Dies ist etwa der Fall, wenn Personen in den letzten fünf Jahren mindestens zweieinhalb Jahre in der GKV pflichtversichert waren. Außerdem gibt es Ausnahmen über die Familienversicherung des Ehegatten oder für schwerbehinderte Menschen.

Die folgenden Ausführungen gelten deshalb immer unter der Prämisse, dass die Personen noch unter 55 Jahren alt sind.

Wechsel als Arbeitnehmer

Personen, die als Arbeitnehmer in der PKV versichert waren, weil sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten haben, können in die GKV wechseln, wenn sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze wieder unterschreiten. Denn dann werden sie automatisch wieder pflichtversichert. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt 2022 bei 64.350,00 Euro. Für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreiten der damaligen Jahresarbeitsverdienstgrenze versicherungsfrei und privat versichert waren, beläuft sie sich auf 58.050,00 Euro.

Das Einkommen kann durch Teilzeitarbeit oder ein Arbeitszeitkonto soweit reduziert werden, dass es unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt. Außerdem ist es möglich, das für die Krankenversicherung maßgebliche Einkommen dadurch zu senken, dass bis zu 3.384,00 Euro im Jahr (Stand: 2022) in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden.

Wechsel als Selbstständiger

Für Selbstständige ist ein Wechsel zurück in die GKV in der Regel nur möglich, wenn sie ihre Selbstständigkeit nicht mehr im Hauptberuf ausüben. Sie können dann etwa in die GKV wechseln, wenn sie sich als Arbeitnehmer anstellen lassen und diese Tätigkeit ihr Hauptberuf ist.
Außerdem ist es möglich, dass sie sich in der Familienversicherung des Ehegatten aufnehmen lassen – allerdings nur, wenn ihr Einkommen unter 470,00 € liegt (Stand: 2022).

Wechsel für Studierende oder andere von der Versicherungspflicht befreite Personen

Auch bei Studierenden, die sich mit der Immatrikulation von der Versicherungspflicht befreien lassen haben, ist ein Wechsel in die GKV nicht ganz einfach. Denn die Befreiung wirkt so lange fort, bis der Befreiungstatbestand Studium nicht mehr wirkt. Dies bedeutet, dass eine Rückkehr für die Dauer des Studiums in der Regel nicht möglich ist.

Eine Rückkehr ist aber durch eine Unterbrechung des Studiums zu erreichen, etwa wenn zwischen Bachelor- und Masterstudium ein Monat lang keine Immatrikulation vorliegt und in der Zwischenzeit sozialversicherungspflichtig gearbeitet wird.

Entsprechendes gilt auch für Arbeitnehmer, die unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von der Versicherungspflicht befreit waren. Auch hier wirkt die Befreiung so lange, bis ein anderer Pflichtversicherungstatbestand erfüllt wird, so dass die Befreiung von der Versicherungspflicht nicht mehr fortwirkt. Es ist also nicht möglich, einfach den Job zu wechseln, um sich gesetzlich versichern zu lassen. Es wäre aber möglich, für einen Monat arbeitslos zu werden und Arbeitslosengeld zu beantragen, um in die GKV zurückzuwechseln.

Fazit

Dieser kurze Überblick zeigt, dass nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückkehr aus der PKV in die GKV möglich ist. Die besprochenen Fälle können aber lediglich einen Einstieg in die Thematik bieten. Wer vorhat zu wechseln, sollte sein Vorhaben vorher rechtlich überprüfen lassen. Vielleicht ergibt sich im Einzelfall, dass doch nicht alles so einfach ist wie gedacht. Vielleicht ist das Ergebnis der Beratung aber auch, dass es doch noch eine Möglichkeit zum Wechsel gibt, an die bisher keiner gedacht hat.

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