Der BFH entschied, dass der Ersatz steuerbarer Einkünfte – und somit Schadensersatzleistungen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit – steuerpflichtig ist.
Wenn Vertreter vom Unternehmer unberechtigt freigestellt werden, können sie fristlos kündigen, allerdings dürfen sie die Überlegungsfrist nicht überschreiten.
Das LG Frankfurt hat Accontis zu Schadensersatz und Rückabwicklung der von ihr empfohlenen riskanten Anlage an einem Lebensversicherungsfonds verurteilt.