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BVK-Gutachten: Kein Provisionsverbot für Versicherungsmakler

Versicherungsmaklern steht es nach wie vor frei, provisionsbasiert zu beraten. Das gesetzliche Berufsbild des Versicherungsmaklers hindert sie nicht daran. Vermittler*innen müssen aber offenlegen, ob die angebotene Beratung auf Provisionsbasis und deswegen „nicht unabhängig“ erfolgt.

BVK: Kein Courtageverbot für Makler!

Der BVK sieht sich durch Äußerungen der EU-Kommission in seiner Auffassung bestätigt, dass die EU-Kleinanlegerstrategie kein Courtageverbot für deutsche Versicherungsmakler vorsieht. Um mehr Klarheit in die Debatte zu bringen, hat der Verband ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.