Wenn die Anreise mit der Bahn ein Inhalt des Reisevertrages ist, dann muss der Reiseveranstalter bei Verspätung der Bahn und einem dadurch verpassten Flug zusätzliche Reisekosten ersetzen.
Seit Mitte Juni gelten größtenteils statt Reisewarnungen nur noch Reisehinweise. Trotzdem sollten Urlauber bei der Planung ihrer Reise beachten, welche Rechte sie insbesondere durch die Auswirkungen von Corona haben.