Im Ländervergleich haben die Deutschen die höchsten Gehaltsabgaben. Ein lediger Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen hatte 2020 rund 38,9 Prozent Abzüge vom Brutto. Mit der betrieblichen Altersvorsorge kann die hohe Abgabenlast verringert werden.
Ab dem 1. Januar 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, auch bei bAV-Altverträgen eingesparte Sozialabgaben weiterzugeben. Sie sollten daher jetzt schon prüfen, was beachtet werden muss, um die gesetzlichen Vorschriften termingerecht umzusetzen.
Für Unternehmen mit versicherungsförmiger bAV heißt es ab 1. Januar 2022: 15 Prozent Zuschusspflicht für Entgeltumwandlungen. Doch nicht nur Verträge und Versorgungsordnungen müssen geprüft werden. Auch ist zu klären, wie der Zuschuss gerechnet werden soll.