29.12.2023 Finanzen Neue Regelungen in der Kranken- und Pflegeversicherung 2024 Zum 1. Januar 2024 steigt die Bemessungsgrenze auf ein jährliches Einkommen von 62.100 Euro und der durchschnittliche GKV-Zusatzbeitrag wird auf 1,7 Prozent angehoben. Ebenfalls angehoben werden die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung.