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Geburtstagsgrüße sind keine Werbung

Geburtstags-E-Mails stellen datenschutzrechtlich keine unerwünschte E-Mail-Werbung dar, auch wenn in der Signatur ein Firmenlogo mit Link zur Webseite verwendet wird. Somit besteht auch kein Erfordernis einer diesbezüglichen Einwilligung.

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Rechtliche Schritte gegen Mobbing

Ein Arbeitsrechtler erklärt wie sich Betroffene gegen Schikane am Arbeitsplatz rechtlich wehren können: Wichtig sei vor allem eine genaue Dokumentation der Mobbing-Vorfälle. Unternehmen können mit einem guten Betriebsklima proaktiv Vorsorge leisten.