Die neue EU-Verordnung 2021/1257 verlangt von Vermittlern genaues Nachfragen, ob und in welchem Ausmaß entweder speziell ökologische oder allgemein nachhaltige Anlagen vom Kunden gewünscht sind. Der BVK hat seine Checkliste entsprechend aktualisiert.
Angesichts der angespannten Solvenzlage der Versicherer hat der BdV einen „Entscheidungsbaum“ entwickelt, der Versicherten dabei helfen soll, den weiteren Umgang mit ihrer Kapitallebensversicherung zu planen.