Die Insolvenz eines Versicherungsmaklers geht nicht automatisch mit dem gleichzeitigen Verlust seiner Berufszulassung einher. Denn nicht der Faktor der Insolvenz ist entscheidend, sondern die Tatsache, dass keine geordneten Vermögensverhältnisse vorliegen.
Der Bundesfinanzhof urteilte, dass der Umsatzsteueranspruch für einen Besteuerungszeitraum, in dem der Unternehmer einem Eröffnungsverfahren mit vorläufiger Eigenverwaltung unterliegt, keine Masseverbindlichkeit ist.