Einem Versicherungsvertreter steht keine Auskunft im Hinblick auf Provisionsansprüche aus vermittelten Versicherungsverträgen zu, welche wirksam auf einen Versicherungsmakler übertragen wurden. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Die Rückzahlungspflicht einer „Garantieprovision“ kann als unzulässige Beschränkung des außerordentlichen Kündigungsrechts des Versicherungsvertreters gesehen werden. Dies urteilte das Oberlandesgericht München.
Wenn der Handelsvertreter krank war, ziehen die Unternehmen zur Berechnung der weiteren Vergütung oftmals die Zahlen aus der Krankheit heran, was die späteren Zahlungen erheblich reduziert, weiß der Vertriebsrechtler Tim Banerjee.
Das Oberlandesgericht München hat mit seiner aktuellsten Entscheidung zum Handelsvertreterrecht deutlich gemacht, dass der Anspruch auf Erteilung eines Buchauszuges nur schwer abgewehrt werden kann, weiß Fachanwältin Stephanie Has.