Der Deutsche Hebammenverband konnte jetzt den Haftpflichtversicherungsschutz für seine Mitglieder bis zum 30. Juni 2027 verlängern. Die Prämien bleiben für das Gros der Hebammen – das Segment ohne Geburtshilfe – über den gesamten Zeitraum der Verlängerung stabil.
Wie Gruppenversicherungen gestaltet und gegebenenfalls Alternativen geschaffen werden können, auch wenn die Vermittlerzulassung fehlt, erläutern RA Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm.