Aktuelles

Weitere Nachrichten

Versicherungsschutz beim Betriebsausflug

Ob Grillfest, Fahrradtour oder Weihnachtsfeier: Wenn Unternehmen ihre Mitarbeitenden zum Zweck des Teambuildings zu Betriebsausflügen oder Firmenfeiern einladen, besteht der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. Worauf geachtet werden sollte, damit dieser auch tatsächlich gilt.

Arbeitsrechtliche Antworten zu Dienstreisen

Wie die Zeit während einer Dienstreise zu verbringen ist, ob diese Reisezeit zu vergüten ist, wie das Arbeitszeitgesetz bei Dienstreisen zu beachten ist und was es bei der Unfallversicherung sowie der Reisekostenerstattung zu beachten gilt, erläutert Victoria Caliebe, Rechtsanwältin bei Rödl & Partner.

Minijob-Rente: bAV-Vorsorgemodell mit Nachwirkungen?

Angesichts der gesetzlichen Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung ist die Sinnhaftigkeit der Minijob-Rente zumindest zu hinterfragen, wenn nicht gar hinfällig geworden. Welche Informationspflicht entsteht für die Vermittler durch die geänderten rechtlichen Umstände? Rentenberater Markus Kirner klärt auf.

Arbeiten, wo andere Urlaub machen

Jeder vierte Arbeitnehmer unter 25 Jahren würde gerne mal eine Workation machen. Damit die etwas andere Dienstreise aber für beide Seiten zum Erfolg wird, gibt es einige Punkte zu beachten. Die ERGO Reiseversicherung gibt Experten-Tipps.

Interlloyd mit neuer Unfallversicherung

Die neue Unfallversicherung bietet den Baustein Dread Disease und zahlt bei Krebs- oder Organerkrankungen eine Kapitalsoforthilfe bis maximal 3.000 Euro. Die drei Tarifvarianten beinhalten zudem eine überdurchschnittlich verbesserte Gliedertaxe.

Anerkannte Berufskrankheitsfälle verdreifachen sich

Die meisten der rund 120.000 beruflich bedingten Erkrankungen gingen auf eine Corona-Infektion bei der Arbeit zurück. Die Zahl der Arbeitsunfälle stieg 2021 leicht, lag aber noch unter dem Niveau von 2019. Die Zahl der Schülerunfälle war weiter rückläufig.

Unfall im Homeoffice: Wer zahlt?

Die aktuelle Rechtslage stellt die Tätigkeit im Homeoffice mit der Arbeit im Betrieb gleich. So ist für Unfälle im Homeoffice die gesetzliche Unfallversicherung des Arbeitgebers zuständig. Vorausgesetzt, eine Handlung erfolgte im Interesse des Unternehmens.

Kurzmeldungen