Schüler stehen normalerweise während ihres Schulbesuchs unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt nicht beim Sporttraining in einem externen Kooperationsverein. Zu diesem Urteil kam das Landessozialgericht Baden-Württemberg.
Ein Schüler eines Eishockey-Sportinternats zog sich beim abendlichen Training in einem externen Verein, mit dem eine Kooperation bestand, einen Oberschenkelhalsbruch zu. Das Internat berücksichtigte die Trainingszeiten des Vereins bei der Planung von Lernzeiten, Mahlzeiten und anderen schulischen Betreuungsangeboten. Für die Schulgebühren des Internats erhielt der Schüler auch ein monatliches Stipendium des Vereins. Trotzdem fällt der Trainingsunfall nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, urteilte das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Az. L 10 U 2662/21). Entscheidender Grund sei, dass das Training nicht im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule lag.
Einen Rundumschutz mit 24-Stunden-Deckung bietet nur die private Kinderunfallversicherung. Eltern können ihr Kind damit vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützen. Sie leistet auch bei Unfällen in der Freizeit, etwa beim Spielen, Sport und im Haushalt. Beim Abschluss sollte darauf geachtet werden, dass eine leistungsstarke Gliedertaxe zur Ermittlung der Invaliditätsleistung mitversichert ist und keine Leistungskürzung bei einer Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen erfolgt.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Neugeborene in der PKV mitversichern
Mit der Kindernachversicherung können Kinder rückwirkend ab Vollendung der Geburt ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge sowie ohne Wartezeiten in den Vertrag der Eltern eingeschlossen werden. Was dabei zu beachten ist.
VEMA-Makler bevorzugen diese PKV-Anbieter
Die Private Krankenversicherung ist nach wie vor ein wichtiger Stützpfeiler zur Finanzierung unseres Gesundheitssystems. VEMA-Partner favorisieren dafür die Anbieter AXA/DBV, Barmenia, Signal Iduna, Hallesche, HanseMerkur und UniVersa.
Neuer PKV-Hochleistungstarif der uniVersa
uni-Top|Privat 300 - der neue Krankenvollversicherungstarif wurde von Morgen & Morgen anhand von 60 Leistungsfragen untersucht und erhielt die Höchstbewertung „Fünf Sterne“. Ferner verlieh das Produkt-Scoring von Ascore die Bestwertung "Herausragend".
Urteil: Kein Schutz bei reinem Rauchschaden
Bei der Hausratversicherung besteht kein Versicherungsschutz für Schäden durch Ruß und Qualm. Das hat das Landgericht Chemnitz entschieden. Im dem Fall ging es um einen 70.000-Euro-Streit nach massiver Rauchentwicklung.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Versicherer heben Beitragsprognose für 2025 deutlich an
Die deutschen Versicherer blicken optimistischer auf das laufende Geschäftsjahr 2025. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt, erwartet die Branche nun ein spartenübergreifendes Beitragswachstum.
Versicherungsbranche: Tarifabschluss bringt deutliche Lohnerhöhungen
Die Gehälter im Versicherungsinnendienst steigen deutlich – vor allem in den unteren Entgeltgruppen. Auch Azubis profitieren. Der neue Tarifvertrag läuft über 26 Monate und bringt zahlreiche zusätzliche Regelungen.
Versicherungstarifrunde: 1.400 Beschäftigte in Baden-Württemberg im Warnstreik
Im Tarifkonflikt der privaten Versicherungswirtschaft erhöhen die Beschäftigten den Druck: Rund 1.400 Angestellte legen in Baden-Württemberg die Arbeit nieder – mit klarer Botschaft an die Arbeitgeber vor der entscheidenden Verhandlungsrunde am 4. Juli.
Lebensversicherung: ZZR-Rückflüsse bringen Spielraum
Zinsanstieg, ZZR-Rückflüsse und demografischer Wandel verändern das Geschäftsmodell der Lebensversicherer grundlegend. Die Branche steht finanziell stabil da – doch das Neugeschäft bleibt unter Druck.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.