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Unfall im Homeoffice: Wer zahlt?

Die aktuelle Rechtslage stellt die Tätigkeit im Homeoffice mit der Arbeit im Betrieb gleich. So ist für Unfälle im Homeoffice die gesetzliche Unfallversicherung des Arbeitgebers zuständig. Vorausgesetzt, eine Handlung erfolgte im Interesse des Unternehmens.

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