In der Regel treten Erwerber von vermieteten Immobilien in den bestehenden Mietvertrag ein. Nur der Erwerb durch eine Zwangsversteigerung stellt eine Ausnahme dar.
Die aktuelle Rechtslage stellt die Tätigkeit im Homeoffice mit der Arbeit im Betrieb gleich. So ist für Unfälle im Homeoffice die gesetzliche Unfallversicherung des Arbeitgebers zuständig. Vorausgesetzt, eine Handlung erfolgte im Interesse des Unternehmens.
Haare zu kurz, zu blond, zu dunkel, zu glatt – es gibt viele Gründe für einen Nervenzusammenbruch beim Friseur. Die ARAG Versicherung schilderte mehre Fälle, wo es bei einem Friseurbesuch sogar zu ernsthaften Verletzungen gekommen ist.