Nach einem Verkehrsunfall ist es auch möglich, dass das Unfallopfer auch für mehr als ein Jahr einen Anspruch auf Nutzungsausfall hat, weil sich die Reparatur des Fahrzeugs verzögert.
Ein Unfallgeschädigter muss nicht auf ein höheres Restwertangebot der gegnerischen Versicherung warten, sondern kann entscheiden, ob und zu welchem Zeitpunkt er sein Unfallfahrzeug verkauft.