Haare zu kurz, zu blond, zu dunkel, zu glatt – es gibt viele Gründe für einen Nervenzusammenbruch beim Friseur. Die ARAG Versicherung schilderte mehre Fälle, wo es bei einem Friseurbesuch sogar zu ernsthaften Verletzungen gekommen ist.
Die Pflegepflichtversicherung ist lediglich eine Teilkasko-Versorgung und die private Vorsorge an sich keine Kür, sondern eine Pflicht. Die Autoren gehen der Frage nach, ob es Wege gibt, wie Angehörige von Rückforderungen der Sozialhilfe für Pflegekosten befreit werden können?