Der Bundesgerichtshof urteilte darüber, ob die einem Firmennamen vorangestellten Sonderzeichen “//” auch zur Kennzeichnung einer Gesellschaft geeignet sind.
Zu einer Unterlassungsklage und im schlimmsten Fall zu einer Firmenlöschung kann es kommen, wenn Versicherungsvermittler ihrer Kreativität bei der Firmierung freien Lauf lassen und es auch mit dem Impressum nicht so genau nehmen.