Onlinedienste versprechen die Erstellung eines individuellen Testaments innerhalb weniger Minuten. Hierzu müssen sich Nutzerinnen und Nutzer lediglich durch einen Fragebogen klicken und erhalten am Ende ein fertiges Muster-Testament. Dabei sollten sie das Wichtigste nicht aus den Augen verlieren.
Eine Auszahlung von Sterbegeld an Erben, die nicht zu den Hinterbliebenen zählen, unterliegt der Einkommensteuer, entschied das Finanzgericht Düsseldorf.