Der BVK begrüßt den Beschluss, wonach künftig auch Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abfragen müssen. Er sorge für eine rechtliche Gleichstellung bei der Abfragepflicht zwischen Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlern.
Mit ihren Vorgaben will die BaFin regeln, wie Kapitalverwaltungsgesellschaften Publikumsinvestmentvermögen künftig ausgestalten müssen, die sie als explizit nachhaltig bezeichnen und vertreiben. Anleger sollen so vor „Greenwashing“ geschützt werden.