Die Rüge am Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der FIU gilt vor allem dem Spielraum: Dieser sei viel zu weit und verstoße gegen die ausdrücklichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Es dürfe keine Massenauswertung von Bürger*innen-Daten ohne Anlass geben.