Berufsvereinigungen sollten ihre Pflichten nach AGG genau kennen und erfüllen. Denn das Gesetz sieht bei Benachteiligungen nach nur Beweis eines Indizes die Umkehr der Beweislast vor – diese dann zu erfüllen, ist fast unmöglich und kann wegen Schadenersatz und „Schmerzensgeld“ sehr teuer werden.
Verwendung von Cookies, Datenschutzhinweise und verschlüsselte Webseiten: Bei der eigenen Homepage gilt es vieles zu beachten. Rechtsanwalt Tobias Strübing klärt auf, damit Versicherungsmakler online rechtssicher unterwegs sind.
Makler wissen viel über ihre Kunden. Die Datenschutzgrundverordnung schärft die Sensibilisierung für dieses Thema und die Unsicherheit weicht zunehmend.