Aktuelles

Michael H. Heinz (l.) und Andreas Vollmer

BVK-Präsidium einstimmig wiedergewählt

Der bisherige Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) Michael H. Heinz und der BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer wurden einstimmig für eine weitere vierjährige Amtszeit wiedergewählt. 

Weitere Nachrichten

Anzugträger mit einem Smiley

Weniger Beschwerden über Versicherungsvermittler

Der diesjährige Tätigkeitsbericht des Versicherungsombudsmanns zeigt auf, dass die zulässigen Beschwerden über Versicherungsvermittler im Jahresvergleich um 193 auf nur 138 gesunken sind, bei insgesamt 12.639 Eingaben.

Versicherungs-Apps nicht zufriedenstellend

Stiftung Warentest beurteilte fünf Apps von führenden Online-Vermittlern als nur „mittelmäßig“ und monierte Beratungsmängel beim Versicherungsabschluss. Der BVK betont, dass kein noch so ausgeklügelter Algorithmus oder Chatbot die Qualität der persönlichen Beratung ersetzen kann.

BVK-Gutachten: Kein Provisionsverbot für Versicherungsmakler

Versicherungsmaklern steht es nach wie vor frei, provisionsbasiert zu beraten. Das gesetzliche Berufsbild des Versicherungsmaklers hindert sie nicht daran. Vermittler*innen müssen aber offenlegen, ob die angebotene Beratung auf Provisionsbasis und deswegen „nicht unabhängig“ erfolgt.

BVK: Makler von Provisionsverbotsplänen nicht betroffen

Der BVK setzt sich über sein Brüsseler Büro und BIPAR dafür ein, dass keine weiteren Regulierungen die Vermittlertätigkeit erschweren. Bestehende Regelwerke sind auf Praxistauglichkeit und Effektivität zu überprüfen, bevor neue Verordnungen eingeführt werden.