Mit dem Tarif Krankengeld.plus können in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- und freiwillig versicherte Arbeitnehmer ihre Versorgungslücke im Fall einer über die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers hinausreichenden Arbeitsunfähigkeit schließen.
Wenn ein Versicherer einen Vergleichsvorschlag unterbreitet – ohne eigene Beratung des Versicherungsnehmers und ohne „Einwirkung auf die tatsächliche Schadensbearbeitung“ –, so sind entsprechende (Vergleichs-)Verträge regelmäßig nicht anfechtbar.
Das Landgericht München entschied erneut zum Umfang des Versicherungsschutzes einer Betriebsschließungsversicherung. In diesem Fall klagte eine Münchener Gastwirtin auf Leistungen aus dem Versicherungsvertrag.
Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherern leistet der Münchener Verein bei Betriebsschließungen infolge von Corona bei bestehenden Verträgen und lässt somit seine Handwerkskunden nicht im Stich.
Die Folgen der Corona-Pandemie auf deutsche Versicherer können derzeit noch nicht vollumfänglich abgeschätzt werden, aber der DAV geht nicht davon aus, dass diese existenzbedrohend sein werden.
96 Prozent der Versicherer erwarten negative Auswirkungen der Corona-Krise auf die Entwicklung der Kapitalanlagen und der zu erzielenden Ergebnisse. Aber 93 Prozent sehen auch Chancen.