Die aktuelle Corona-Krise bringt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber an ihre Grenzen. Der Staat versucht in solch einer Situation zu unterstützen. Doch das Aussetzen von Zahlungen bedeutet auch eine Zunahme der Schulden.
Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes eröffnet dem Insolvenzverwalter weitergehende Möglichkeiten, auf das Vermögen der Mittelstandskapitalgesellschaft zur Rückdeckung der Altersversorgung zuzugreifen.