EIOPA erhöht gesetzliche Mindestversicherungssummen

Positiver Pfeil mit Innenraum

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Laut Informationen der Haftpflichtexperten der Hans John Versicherungsmakler GmbH wurde die
Delegierte Verordnung (EU) 2024/896 der EU-Kommission zur Anpassung der gesetzlichen Mindestversicherungssummen am 20.3.2024 veröffentlicht.

Christian Lübben
Christian Lübben, Prokurist, Hans John Versicherungsmakler GmbH © Hans John Versicherungsmakler GmbH

Auf Empfehlung der EIOPA (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen) gelten ab 09. Oktober die folgenden neuen Mindestversicherungssummen:

  • 1.564.610 Euro für jeden Versicherungsfall (statt bislang 1.300.380 Euro)
  • 2.315.610 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres (statt bislang 1.924.560 Euro)

Die Haftpflichtexperten haben bereits bei ihren Konzeptpartnern nachgehakt: Einige Versicherer werden die Summenanpassung bei Bestandskunden beitragsfrei durchführen, andere werden hingegen einen geringen Zuschlag erheben. „Die Anpassung bietet für unsere Kunden aber natürlich auch die Chance, gegen eine moderate Beitragserhöhung direkt auf eine noch höhere Versicherungssumme aufzustocken“, betont Christian Lübben, Prokurist der Hans John Versicherungsmakler GmbH.

Marc Hinrichsen
Marc Hinrichsen, Geschäftsführer, John Versicherungsmakler GmbH © Hans John Versicherungsmakler GmbH

„Wir werden unsere Kunden in den kommenden Monaten individuell über ihre Möglichkeiten der Vertragsgestaltung informieren“, ergänzt Geschäftsführer Marc Hinrichsen. Ein erneuter Versicherungsnachweis gegenüber der IHK wird nicht erforderlich sein, da die Versicherer eine Globalerklärung abgeben werden.

Bilder (2–3): © Hans John Versicherungsmakler GmbH