Eine vom Zahnarzt empfohlene implantologische Versorgung, um eine entzündliche Irritation der Mundschleimhaut zu verhindern, fällt nicht unter den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bestätigte das Bundessozialgericht.
Patienten fürchten nicht nur die Behandlung beim Zahnarzt, sondern auch die Behandlungskosten. Dennoch werden diese häufig unterschätzt. Um Finanzierungslücken zu schließen eignet sich eine Zahnzusatzversicherung.