Für die Motivation ihrer Mitarbeiter haben Arbeitgeber in der Vergangenheit oft auf Gutscheine oder Guthabenkarten zurückgegriffen, um die sogenannte 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge optimal auszunutzen. Doch das Angebot wurde stark eingeschränkt.
Da der Gemeinsame Ausschuss der Europäischen Wertpapierbehörden die Leitlinien zur Beschwerdeabwicklung für den Wertpapierhandel und das Bankwesen überarbeitet hat, aktualisierte die BaFin ihr Rundschreiben 06/2018.
Nach der Neuregelung der Besteuerung von Sachbezügen, die seit Anfang des Jahres gilt, hat die BaFin nun das geplante Update der LOFINO-Applikation als rechtskonform erklärt.