Ab dem 1. Januar 2024 entfallen für alle neu abgeschlossenen HDI BU-Versicherungen die Regelungen zur Verweisung. Damit legt das Unternehmen einen neuen Meilenstein in der Branche und stärkt seine Position als herausragender Anbieter von Einkommensschutzlösungen.
HDI hatte bereits vor Jahren einen Verzicht auf die konkrete Verweisung im Rahmen der BU-Erstprüfung erklärt. Nun erklärt der Versicherer den generellen Verzicht auf das Recht der konkreten Verweisung für alle BU-Versicherungen mit einem Versicherungsbeginn ab dem 1.1.2024.
Nimmt ein Versicherungsnehmer eine neue Erwerbstätigkeit auf, während er Leistungen aus seiner BU-Versicherung bezieht, gilt es zu prüfen, ob diese neue Tätigkeit mit der zuletzt vor der Berufsunfähigkeit ausgeübten vergleichbar ist.