Bußgelder aus dem europäischen Ausland können richtig teuer werden. Experten raten davon ab, einen Widerspruch einzulegen und die Bußgeldbescheide besser gleich zu bezahlen.
Bei einem nicht unerheblichen Verkehrsverstoß ist eine Fahrtenbuchauflage für 15 Monate rechtens, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann und der Fahrzeughalter die Mitwirkung zur Klärung verweigert.
Einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg zufolge muss für eine Fahrtenbuchauflage der Betroffene nachweisbar über seinen Verkehrsverstoß rechtzeitig informiert worden sein.
Eine Fahrtenbuchauflage gilt auch weiterhin, wenn das Tatfahrzeug nicht mehr genutzt wird. Dann muss das Fahrtenbuch für das Ersatzfahrzeug geführt werden, urteilte der Verwaltungsgerichtshof München.