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BFH stärkt Zweitmarkt für Lebensversicherung

Der Bundesfinanzhof (BFH), Oberster Gerichtshof des Bundes für Steuern und Zölle, hat in einem am 05. Dezember veröffentlichten Urteil bestätigt, dass der Verkauf von Kapitallebensversicherungen von der Umsatzsteuer befreit bleibt. Verbraucher profitieren damit weiter von einem entscheidendem Mehrwert gegenüber der Kündigung.