Die neuen VdS-Richtlinien für die Informationsverarbeitung VdS 10005 beschreiben die Mindestanforderungen an die Informationssicherheit für Klein- und Kleinstunternehmen.
Da ein Cyberangriff sowohl massive finanzielle Verluste als auch einen Rückgang des Kundenbestandes verursachen kann, stellt ein Cyberangriff eine Gefahr für den Bestand eines Unternehmens dar.
Cyberangriffe verursachen hohe Schäden bei betroffenen Unternehmen. Was können Betroffene tun? Können sie Schadensersatzansprüche gegen den Verursacher geltend machen? Stephan Michaelis klärt auf.