24.02.2020 Marketing & Vertrieb Produkte Neues Mofa-Kennzeichen ab 1. März notwendig Ab dem 1. März 2020 benötigen für einen gültigen Versicherungsschutz alle zulassungsfreien Kleinkrafträder inklusive E-Scooter mit Straßenzulassung sowie drei- und vierrädrige Kfz wie Trikes und Quads ein neues Versicherungskennzeichen.