Seit Mitte Juni gelten größtenteils statt Reisewarnungen nur noch Reisehinweise. Trotzdem sollten Urlauber bei der Planung ihrer Reise beachten, welche Rechte sie insbesondere durch die Auswirkungen von Corona haben.
Wenn ein Hotel mit „direkt am Strand“ beworben wird, dann allerdings ein Badeverbot herrscht, hat der Reisende das Recht auf eine Reisepreisminderung, urteilte das Amtsgericht Hannover.