Die Abkehr von der Beitragsgarantie sowie die Opt-Out Möglichkeiten für private Anbieter bei der Verwaltung des Anlagevermögens werden grundsätzlich begrüßt. Aus marktwirtschaftlichen Erwägungen soll eine freie verpflichtende Wahl zwischen privaten und staatlichen Anlagemöglichkeiten möglich sein.