Zum 1. März ändert sich jedes Jahr die Farbe des Versicherungskennzeichens. Dieses Jahr können Fahrer ab sofort das Kennzeichen mit blauer Schrift erwerben.
Ab dem 1. März 2020 benötigen für einen gültigen Versicherungsschutz alle zulassungsfreien Kleinkrafträder inklusive E-Scooter mit Straßenzulassung sowie drei- und vierrädrige Kfz wie Trikes und Quads ein neues Versicherungskennzeichen.