Für private Krankenversicherer gibt es keine Verpflichtung alle Kalkulationsgrundlagen der Prämien- und Beitragsanpassungen offenzulegen. Dieser Richterspruch dürfte es privat Krankenversicherten erschweren gegen steigende Prämien Einspruch zu erheben.
Bevor Reparaturen oder Sanierungen beauftragt werden, können diese mithilfe von Kostenvoranschlägen besser eingeschätzt werden. Doch diese sind zeitaufwändig. Sollten sie deshalb kostenpflichtig sein?