Der BVK erinnert daran, dass zum 30.06.2022 GmbHs und Genossenschaften dazu verpflichtet sind, ihre wirtschaftlich Berechtigten nicht nur zu ermitteln, sondern dem Transparenzregister zur Eintragung mitzuteilen.
Juristische Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften sind verpflichtet ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister einzutragen. Unternehmen in der Rechtsform einer AG oder einer KGaA haben noch bis zum 31. März 2022 Zeit.