Raten von Verbraucherdarlehensverträgen mussten von April bis Juni 2020 gestundet werden, wenn Verbraucher pandemiebedingt in Zahlungsschwierigkeiten gerieten. Allerdings geschah dies teilweise zum Nachteil der Verbraucher.
Der Bundestag hatte im März ein gesetzliches Kreditmoratorium verhängt, um Verbraucher mit laufenden Krediten vor Zahlungsunfähigkeit zu bewahren. Allerdings verlangen Banken dennoch weiter Zinsen.