Es gibt teils erhebliche Unterschiede, in welchem Umfang Kassen eine homöopathische Behandlung als Zusatzleistung unterstützen – ein genauer Check lohnt sich also immer.
Zwei von drei Befragten sagen Ja zu Gesundheits-Apps. Über ein Drittel nutzt Gesundheits-Apps täglich, ein anderes Drittel nutzt überhaupt keine – aus Unkenntnis heraus oder fehlendem Bedarf. Vor allem der Bereich Fitness erfreut sich hoher Beliebtheit.
Die Gothaer erweitert ihr Zahnzusatz-Portfolio. Mit MediZ Smile erhalten Kund*innen seit dem 1. Juli 2023 einen erstklassigen Versicherungsschutz in zwei Tarifstufen zu sehr günstigen Beiträgen mit schneller und unkomplizierter Abschlussmöglichkeit.
Ein ausgezeichneter Unfallschutz bietet sehr viel mehr als „nur“ die üblichen Kostenübernahmen: nämlich umfassende Assistance- und Zusatzleistungen! Diese werden von den meisten Vergleichsrechner nicht berücksichtigen. Deshalb sind Vermittler gefragt, um dazu umfassend zu beraten.
Der neue Tarif kommt mit zahlreichen Leistungserweiterungen, höherer Flexibilität und zusätzlichen Assistanceleistungen bei Organisation und Kostenübernahme. Der vereinfachte Onlineabschluss erlaubt eine Absicherung in wenigen Schritten.
Der Anspruch auf die kostenfreie Herausgabe der vollständigen Daten einer Patientenakte ist gerechtfertigt. Auch ohne eine weitere Angabe wofür die Unterlagen benötigt werden.
Das DVG ermöglicht seit letztem Herbst die Verordnung einer sogenannten App auf Rezept. Die Mika-App wird seit März 2021 im Verzeichnis der digitalen Gesundheitsanwendungen geführt und begleitet Krebserkrankte therapieunterstützend.
Das OLG Dresden urteilte über einen Krankenversicherer, der seine Schlüsselposition in unzulässiger Weise benutzt haben soll, einen Kunden zum Wechsel zu einem Netzwerkpartner zu bewegen. Dafür hatte er sogar eine Vergünstigung in Aussicht gestellt.
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs bestätigt nun den Auskunftsanspruch, den ein Rechtsschutz-Versicherer gegen den vom Versicherungsnehmer beauftragten Anwalt hat. Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht steht dem nicht entgegen.