82 Prozent der Bankkundinnen und -kunden zahlen Gebühren für ihr Girokonto. Sparkassenkunden verfügen dabei am seltensten über ein günstiges oder kostenfreies Konto.
Das LG Düsseldorf hat nach einer Klage des vzbv gegen die Volksbank Rhein-Lippe entschieden: Banken dürfen neben Kontoführungsführungsgebühren kein gesondertes Entgelt für die Verwahrung von Einlagen auf Girokonten berechnen.