Die neuen VdS-Richtlinien für die Informationsverarbeitung VdS 10005 beschreiben die Mindestanforderungen an die Informationssicherheit für Klein- und Kleinstunternehmen.
Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sollten während der Corona-Krise die ganze Bandbreite nutzen, um Kosten zu minimieren und Hilfen zu aktivieren. Martin Gräfer, Vorstand Versicherungsgruppe die Bayerische, mit einer Übersicht.