Wenn in einer Betriebsschließungsversicherung das neuartige Coronavirus in einer Liste mit Krankheiten und Krankheitserregern nicht aufgeführt ist, muss der Versicherer nicht zahlen, urteilte das Oberlandesgericht Hamm.
Ein Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag mit einer „AU-Klausel“ ist in den weit überwiegenden Fällen deutlich vorteilhaft für den Versicherungsnehmer.
Versicherungsmakler sollten diese Möglichkeit kennen und berücksichtigen.
Die Rechtsanwältin Kathrin Pagel referiert auf dem nächsten Maklerstammtisch der Kanzlei Michaelis am 3. März über das Thema „Aktuelle Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeitsversicherung“.
Die Fachanwältin für Versicherungsrecht Kathrin Pagel kommentiert die Teilzeitklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung der Condor und erklärt auch, was hinter der Einführung dieser Klausel steckt.