Mittlerweile laufen in Deutschland zahlreiche Ermittlungen gegen vermeintliche Subventionsbetrüger bei den Corona-Hilfen. Für freie Handelsvertreter im Finanz- und Versicherungssektor bestehen im Falle eines solchen Verfahrens ganz besondere Risiken.
Die Klage eines Immobilienmaklers auf Honorar hat vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf mit einer Klagerücknahme geendet. Es muss eine ausreichende Leistung erbracht werden, um Honoraransprüche zu begründen.