Am 07. April 2022 informiert die Kanzlei Jöhnke und Reichow über die Auswirkungen, die die Entscheidung des LG Hamburg zur Unwirksamkeit von Haftungsbegrenzungsklauseln im Maklervertrag für bestehende Maklerverträge hat.
Ein Urteil des OLG Dresden zeigt, dass nur weil sich der Versicherungsnehmer und der Versicherer eine Vergleichsvereinbarung getroffen haben, damit nicht auch jegliche Haftungsgefahr automatisch für den Vermittler beseitigt ist.
Im Rahmen der kostenlosen Online-Weiterbildungsveranstaltung vermittelt die Kanzlei Jöhnke & Reichow wieder spannende rechtliche Themen und stellt aktuelle Rechtsurteile vor. Daneben berichten Experten aus der Versicherungs- und Finanzanlagebranche über aktuelle Marktentwicklungen.
Verletzt ein Versicherungsvertreter ein bestehendes Ausschließlichkeitsgebot, steht dem Versicherer – so der BGH – zur Vorbereitung seiner Schadensersatzansprüche ein weitreichender Anspruch auf Auskunft über die verbotswidrig vermittelten Geschäfte zu.
Mit dem Inkrafttreten des Medienstaatsvertrags wurde der längst veraltete und bis dahin geltende Rundfunkstaatsvertrag non 1991 ersetzt worden. Rechtsanwältin Riccarda-Katharina Graul informiert über die wichtigsten Änderungen, die auch Versicherungsvermittler beachten sollten.
Das Oberlandesgericht München klärte in einem Urteil, welche Angaben der Versicherungsvertreter machen muss, sodass das Gericht eine Schätzung des Ausgleichsanspruches vornehmen kann.